Die Gewässerschadenhaftpflicht oder Öltankversicherung
Definition
Die Gewässerhaftpflichtversicherung ist eine Versicherung, die vor allem Besitzer eines über- oder unterirdischen Heizöltanks oder einer anderen Anlage mit wassergefährdenden Stoffen benötigen, um sich gegen die Risiken abzusichern, die mit einer Undichtigkeit im Tank einhergehen. Die Gewässerhaftpflicht ist eine Versicherung, deren Kosten man im Rahmen der Betriebskostenabrechnung auf die Mieter umlegen kann, die vom Öltank profitieren (in der Regel die, die an eine Ölzentralheizung angeschlossen sind). Die Versicherung ist auch als Gewässerschadenhaftpflicht oder Öltankversicherung bekannt. Sie greift dann, wenn ein Dritter Ansprüche auf Schadenersatz – beispielsweise hinsichtlich einer Verunreinigung des Bodens durch Ölaustritt – gegenüber dem Besitzer des Öltanks geltend macht.
Unser Grundwasser muss sauber bleiben!
Wussten Sie, dass Sie als Inhaber eines Öltanks oder einer sonstigen Anlage mit gewässerschädlichen Stoffen auch ohne eigenes Verschulden bei einem Schadensfall in voller Höhe nach unbegrenzt haften?
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Wer benötigt eine Gewässerhaftpflicht?
„Bereits ein einziger Liter Heizöl kann ca. 1 Mio. Liter Trinkwasser unbrauchbar machen!“
Wer einen Öltank betreibt, sollte eine Gewässerschadenhaftpflichtversicherung abschließen, denn wenn wirklich Öl austritt, kann der entstandene Schaden schnell Kosten in Millionenhöhe verursachen. Als Betreiber des Öltanks haftet man nämlich für durch diesen entstandene Schäden (beispielsweise hinsichtlich Grundwasser und Erdreich) in voller Höhe und unabhängig davon, ob man selbst den Schaden verursacht hat oder nicht.